Ein Auftrag über 8.000 Euro, Material muss bestellt werden, der Kunde ist neu — und du sollst erst nach Fertigstellung Geld sehen. Das ist für viele Handwerker Alltag. Eine Anzahlungsrechnung löst das Problem: Du bekommst einen Teil des Geldes vor Beginn der Arbeiten, der Kunde hat trotzdem volle Absicherung.
Wann darf ich eine Anzahlung verlangen?
Grundsätzlich immer — es gibt keine gesetzliche Pflicht, erst nach der Fertigstellung zu rechnen. Bei Werkverträgen (§631 BGB) gilt: Die Vergütung ist erst nach Abnahme fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Und genau das ist der Knackpunkt: Du musst die Anzahlung im Angebot oder Auftrag vereinbaren, bevor du sie verlangen kannst.
Typische Regelung im Angebot: "30% Anzahlung bei Auftragserteilung, 70% nach Abnahme." Wenn der Kunde das Angebot annimmt, ist das eine wirksame Vereinbarung.
Was muss auf der Anzahlungsrechnung stehen?
Eine Anzahlungsrechnung ist rechtlich eine vollwertige Rechnung und muss alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten — zusätzlich muss klar hervorgehen, dass es sich um eine Vorauszahlung handelt:
- Deine vollständigen Betriebsdaten (Name, Adresse, Steuernummer)
- Kundendaten (Name, Adresse)
- Fortlaufende Rechnungsnummer (z.B. RE-2026-0041)
- Rechnungsdatum
- Bezeichnung als Anzahlung: z.B. "Anzahlung 30% für Auftrag Badezimmer-Renovierung gemäß Angebot AN-2026-0018"
- Anzahlungsbetrag (Netto, MwSt., Brutto)
- Zahlungsfrist
Wann wird die MwSt. fällig?
Das ist steuerlich wichtig: Die Umsatzsteuer auf eine Anzahlung entsteht bereits im Zeitpunkt des Zahlungseingangs — nicht erst bei Rechnungsstellung oder Fertigstellung. Du musst die vereinnahmte MwSt. also in dem Monat abführen, in dem das Geld auf dem Konto eingeht.
Bei Ist-Versteuerung (die meisten kleinen Betriebe) ohnehin kein Problem — da wird die MwSt. generell erst bei Zahlungseingang fällig. Bei Soll-Versteuerung: mit dem Steuerberater klären.
Die Schlussrechnung: Anzahlung korrekt verrechnen
Nach Fertigstellung und Abnahme stellst du die Schlussrechnung über den Gesamtbetrag — und ziehst die geleistete Anzahlung ab. Das muss transparent ausgewiesen werden:
- Gesamtbetrag netto: 8.000,00 €
- MwSt. 19%: 1.520,00 €
- Gesamtbetrag brutto: 9.520,00 €
- Abzgl. Anzahlung vom 01.05.2026 (RE-2026-0041): − 2.856,00 €
- Noch zu zahlen: 6.664,00 €
Wichtig: Den Anzahlungsbetrag brutto abziehen — die MwSt. wurde ja schon abgeführt.
Wie viel Anzahlung ist üblich?
Im Handwerk haben sich folgende Staffelungen bewährt:
- Kleine Aufträge (unter 2.000 €): Meist keine Anzahlung notwendig oder sinnvoll.
- Mittlere Aufträge (2.000–10.000 €): 25–33% bei Auftragserteilung.
- Große Aufträge (über 10.000 €): 30–40% bei Auftragserteilung, ggf. weitere Abschlagszahlung nach Baufortschritt.
Fazit
Anzahlungen sind kein Misstrauen gegenüber dem Kunden — sie sind professionelles Liquiditätsmanagement. Wer von Beginn an transparent kommuniziert (im Angebot), hat nie Diskussionen darüber. Die meisten Kunden verstehen das, besonders bei materialintensiven Aufträgen.